Die fusionierte BGHW hat eine neue Betriebsnummer erhalten und muss daher neu angelegt werden, incl. der zu dieser neuen BG gehörigen GTS (auch wenn namensgleich mit alter GTS).Der Haken für 'hauptzuständig' ist bei der alten BG zu entfernen und bei der neuen BG einzufügen. Hieribei ist die Mitgliedsnummer des Betriebs einzutragen. Zumindest in anderen Fällen wurde dem Betrieb eine neue Mitgliedsnummer gegeben. Daher dieses bitte überprüfen.Die scheinbar Miniänderung ist tatsächlich sehr lästig.Ja und das trifft mehrfach zu: Verwunderung über den Namen 'BGHW Sparte Einzelhandel' bei den Betrieben, die nicht zum Einzelhandel zählen ... In Puncto aus Nichts einen Umstand machen, nehmen die Arbeitgeber-selbstverwalteten Unfallversicherungen den ersten Platz ein.Wenigstens das.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen