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Die letzten 5 Antworten:
LohnFix-Team
Verfasst am 05.09.2014 um 17:11 Uhr
Guten Tag,
Sie müssen ab dem 20.3. im Fehlzeitenplaner die Fehlzeit "Krankengeld" für jeden Tag auch an Sams-, Sonn- und Feiertagen eintragen !!! Es darf kein Tag als Lücke entstehen. Auch ganz wichtig ist, dass die Fehlzeiten eingetragen werden, bevor der Monat "gebucht" wird.
Wenn Sie diese Regeln nicht einhalten, wird keine SV-Meldung ausgelöst.
Wenn Sie also Lücken in den Fehlzeiten haben oder wenn Sie die Fehlzeiten nach dem "Buchen" nachträglich eingetragen haben, müssen Sie die entsprechenden Monate "stornieren" und anschließend wieder "buchen".
Wenn alles richtig eingetragen wurde, wird eine Unterbrechungsmeldung 51 für den Zeitraum 1.1. bis 19.3.14 mit dem Bruttolohn erzeugt.
Durch das Austrittsdatum 31.7.14 wird über Monatsabrechnung "buchen" eine SV-Abmeldung 30 erzeugt.
mfg
Octavia Sauer
Verfasst am 05.09.2014 um 15:36 Uhr
Hallo,
eine Mitarbeiterin ist nach einem Arbeitsunfall seit Anfang Februar erkrankt. Nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung wurde anschließend als Fehlzeit "Krankengeld" eingegeben. Ende Juli ist sie mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausgeschieden.
Die Krankenkasse möchte eine separate SV-Meldung für den Zeitraum 1.01. - 19.03.2014 (Zeitraum mit Entgelt) und eine Meldung für den Zeitraum danach bis zum Ausscheiden. Egal wie ich es anstelle, das Programm erstellt nur eine SV-Meldung für den Zeitraum 01.01.- 31.07.
Wie bekomme ich zwei Meldungen?
Vielen Dank!
O. Sauer
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