Hallo,
bei unbezahltem Urlaub wird eine Abmeldung mit Grund 34 erzeugt und bei anschließendem Wiederbeginn der Meldegrund 13.(in den Erläuterungen war das nicht so dargestellt).Der Text in der Hilfe wurde verbessert auf:"für 30 Tage nach Beginn des unbez. Urlaubs besteht die Mitgliedschaft in der SV fort. Nach Ablauf von 30 Tagen entfällt die Mitgliedschaft (Meldegrund 34). Abmeldedatum ist das Ende der Mitgliedschaft, d.h. in diesem Fall 30 Tage nach Beginn des unbezahlten Urlaubs."Die Kleinbuchstaben s und u in der Fehlzeitenübersicht sollten entfallen. Die Beurteilung 'welche Meldung?' ergibt sich besser bei der Buchung ins Lohnkonto.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen