Guten Tag,mit der Abrechnungssituation stehen Sie tatsächlich nicht allein.
Zum anderen verlangt die Zertifizierung die Berücksichtigung unterschiedlicher Fälle.
Wenn nicht die Kunden drauf kommen, dann die Vorgaben der SV.
Wir setzen nur alles in das Programm um.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Maike Voß
LohnFix-Team
Guten Tag,hier ein Auszug aus unserer LohnFix-Hilfe:Die Beiträge zu den drei SV-Trägern Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden nach der Summe des Taschengelds und dem ungekürzten Sachbezugswert bemessen. Diese Beiträge (AN+AG-Anteil) trägt nur der Arbeitgeber.
Dies gilt auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn sich das ökologische Jahr nicht unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. Ansonsten sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach § 344 Abs. 2 SGB III in Höhe der monatlichen Bezugsgröße zu berechnen, wenn unmittelbar vorher ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat.
Die Einstellung 'zuvor SV-pflichtig' oder 'keine Besonderheit' wird bei Eingabe der Personengruppe 123 vorgenommen.