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Die letzten 5 Antworten:
Nadja Ginster
Verfasst am 27.01.2015 um 19:02 Uhr
Hallo,
ich beziehe mich auf mein Problem, das ich am 30.12.2014 eingestellt habe.
Der Lösungsansatz von Herrn Pfennig hat wunderbar funktioniert. Nachdem mir weder der andere Arbeitgeber noch das Finanzamt irgendwie helfen konnten, ist jetzt alles wieder im Lot.
Vielen, vielen Dank.
Nadja Ginster
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 12.01.2015 um 13:23 Uhr
Guten Tag,
für die Korrektur schlägt Herr Bohnen vor, die manuellen Werte zu nehmen. Hier bietet sich auf jedenfall der Weg der Fernwartung an.
Bitte am besten kurz durchklingeln, wenn Sie Zeit haben. Auch für die Abrechnung 2015 sollten erst die Daten aus den manuell eingetragenen Werten gezogen werden, bis die Änderungsmeldungen (An- und Abmeldung) richtig erstellt sind.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team
Nicole Kühle
Verfasst am 12.01.2015 um 13:03 Uhr
Hallo
ich habe zum 03.11.14 eine Mitarbeiterin als Aushilfe eingestellt, welche einen Hauptjob bei einem anderen Arbeitgeber hatte(mit Steuerklasse I).
Bei der Anmeldung ist mir nun der Fehler unterlaufen, dass ich ebenfalls die Steuerklasse I gemeldet habe.
Nun hat die Mitarbeiterin ihren alten Hauptjob gekündigt zum 30.11.14 und wird bei uns SV-pflichtig beschäftigt zum 01.12.14. Den Dezember habe ich nun wg. ELSTAM mit Steuerklasse VI melden müssen.
Ich möchte gerne die Steuerklassen der Mitarbeiterin für den November auf Klasse VI und für den Dezember( und folgende) auf Klasse I berichtigen.
Wie kann ich das erreichen? Wenn ich die Mitarbeiterin abmelde, wird dann die Steuerklasse bei ELSTAM erst im Februar geändert und ich muss die Januar Abrechnung nocheinmal falsch mit Steuerklasse VI machen?
Für Hilfe jedweder Art wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Kühle
Nadja Ginster
Verfasst am 05.01.2015 um 13:05 Uhr
Hallo Herr Pfennig,
sorry, das ich nicht zurückgerufen habe - ich war ständig in Terminen und habe heute erst wieder einen reinen Schreibtischtag.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Es handelt sich um den Fall 2, genau so wie Sie es beschrieben haben. Ich mache jetzt die entsprechenden Meldungen und melde mich, falls es noch Probleme gibt.
Viele Grüsse
Nadja Ginster
LohnFix
Verfasst am 02.01.2015 um 19:22 Uhr
Hallo,
falls wir es richtig verstanden haben hat in diesem Fall der neue Arbeitgeber (Arbeitgeber der Ehefrau) eine falsche Anmeldung bei ELStAM gemacht.
Er hat bestimmt eine Hauptbeschäftigung angemeldet. Obwohl es eine Nebenbeschäftigung sein sollte. Nur in diesem Fall bekommt der alte AG (in diesem Fall Frau Ginster)
die Steuerklasse 6 gemeldet. Das Problem ist nur, falls jetzt der neue AG diese Hauptbeschäftigung abmeldet, dem alten AG mit der nächsten Monatsliste nicht die Steuerklasse 1 o.ä. zurückgemeldet wird! Der Ur-Arbeitgeber (Fr. Ginster) muss den MA abmelden und dann als hauptbeschäftigt neu anmelden.
Die Frage stellt sich nun, welcher Parameter (RefDatumAg und Beschäftigungsende) bei der Abmeldung zu nehmen ist. Normaleweise sollte man bei einer Anmeldung das RefDatumAg aus der entsprechenden Anmeldung nehmen (meistens der Eintritt oder die erste Elstam-Anmeldung). Aber in diesem Fall muss man das neue Datum „gültig-ab“ für die Steuerklasse 6 einsetzen.
Nehmen wir z.B. die zwei verschiedenen Fälle:
Fall-1:
Der neue Arbeitgeber hat die Anmeldung zum 01.03.2014 falsch gemacht (es sollte eine Nebenbeschäftigung sein, siehe oben).
In diesem Fall wäre es sinnvoll, dass der alte AG
- eine Abmeldung mit RefDatumAG = Beschäftigungsende = 01.03.2014 und dann
- eine neue Anmeldung mit RefDatumAg = 02.03.2014
macht.
Fall-2:
Die Anmeldung zum 01.03.2014 bei dem neuen Arbeitgeber war richtig. Der AN hatte tatsächlich bei diesem Arbeitgeber eine Hauptbeschäftigung im Monat 03/2014 ausgeübt. Diese Beschäftigung wurde z.B. zum 31.03.2014 abgemeldet. Beim alten Arbeitgeber sollte der Monat 03/2014 Nebenbeschäftigung sein.
In diesem Fall sollte der alte Arbeitgeber bei der Abmeldung das RefDatumAg auf 01.03.2014 und das Beschäftigungsende auf 31.03.20134 setzen. Bei der neuen Anmeldung beim alten Arbeitgeber sollte man das Datum 01.04.2014 nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Viktor Pfenning
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