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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 17.10.2014 um 17:14 Uhr

Hallo,

richtig: Es gibt nach Stornierung keine berichtigten LStAnmeldungen. Die Nach- oder Rückzahlung ist in der nächsten LSt-Anmeldung automatisch mit enthalten. "Nächste" Lohnsteueranmeldung ist die für den Monat der Neuverbuchung, das ist in aller Regel der aktuelle Monat. Aus den Werten in der Steuerliste - vermutlich für den Monat Oktober - werden Sie dies erkennen können.

Dieser Ablauf ist ein vorgeschriebener und sinnvoller Weg, um nachträgliche Korrekturen relativ einfach und dennoch richtig ablaufen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

 

Fleischmann
Verfasst am 17.10.2014 um 16:13 Uhr
Ich muss die Lohnsteueranmeldungen für Januar bis September berichtigen, weil ich bei einem Mitarbeiter vergessen habe den Direktversicherungsbeitrag aus der Dezemberabrechnung 2013 zu löschen. Es wurde deshalb jedesmal der Pauschalsteuerbetrag abgeführt.
Ich habe die Abrechnung storniert, berichtigt u. neu gebucht.
Aber wie kann ich die berichtigte LSt-Anmeldung erstellen? Laut Programm wirkt sich dies nur in der Lohnsteueranmeldung für Oktober aus.
Muss ich denn keine berichtigten Anmeldungen für die Monate Januar bis September abgeben? Oder finde ich nur den Schalter dafür nicht?
l.G.
Fleischmann