Liebe Frau Martin,
vielen Dank für die freundlichen Worte zu unserer Software und unserem Support, den wir immer gerne leisten.
Wir hoffen, Ihnen mit der aktualisierten LohnFix-Hilfe Ihre Frage ausführlich beantworten zu können:
Frage: Welche Besonderheiten sind in der Lohnabrechnung bei Rentnern zu beachten?
Antwort:
a) geringfügige Beschäftigung (Personengruppe 109)
In der KVgilt der Schlüssel '6', wenn der geringfügig beschäftigte Rentner in der gesetzl. Krankenversicherung versichert ist (= Normalfall). Dabei ist unerheblich, ob es sich um eine Pflichtversicherung, freiwillige Versicherung oder Familienversicherung handelt. Es spielt auch keine Rolle, dass aufgrund der Pflichtversicherung bereits Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden.
Ist der geringfügig beschäftigte Rentner privat krankenversichert, gilt der SV-Schlüssel '0'.
In der RV ist der SV-Schlüssel '5'. Die Wahl des Schlüssels '1' (= Zuzahlung auf normale RV) ist nicht möglich.
b) Weiterbeschäftigung über 450 Euro im Monat
Die Personengruppe ist 119 und der SV-Schlüssel '3321' (d.h. KV-ermässigt; RV und AV: nur AG-Anteil; PV: normal) oder '3311' (wenn Alter 65 noch nicht erreicht).
In der Steuer wird nach LStKarte versteuert. Hierbei kommen die im Steuertarif enthaltenen Besonderheiten (Altersentlastungsbetrag, verminderte Vorsorgepauschale) automatisch zum Tragen.
Sollten noch weitere Fragen offen sein, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Herzliche Grüße Maike Voß LohnFix-Team
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