Guten Tag Frau Köhler,
Sie haben keinen Einfluss auf die Merkmale, die Sie gemeldet bekommen. Wenn es eine Frage gibt über die StKl, den Freibetrag, Religionsmerkmal usw. dann hat der Arbeitnehmer diese Frage mit dem Finanzamt zu klären. Das liegt außerhalb der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Abrechnungsstelle.Sie sollen/dürfen nur das anwenden, was Ihnen ELStAM zurückgemeldet hat. Die Januar-Abrechnung mit StKl IV wie von ELStAM gemeldet ist also korrekt.
Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen