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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Köhler, Susann
Verfasst am 22.01.2015 um 09:20 Uhr
Guten Morgen Herr Bohnen,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort. Werde mich dann mal mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Habe der AN auch schon ein Formular zur Berichtigung vorgelegt, was sie ans FA schicken soll. Herzlichen Dank nochmals.

Mit freundlichen Grüßen
Susann Köhler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 21.01.2015 um 16:59 Uhr

Guten Tag Frau Köhler,

Sie haben keinen Einfluss auf die Merkmale, die Sie gemeldet bekommen. Wenn es eine Frage gibt über die StKl, den Freibetrag, Religionsmerkmal usw. dann hat der Arbeitnehmer diese Frage mit dem Finanzamt zu klären. Das liegt außerhalb der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Abrechnungsstelle.

Sie sollen/dürfen nur das anwenden, was Ihnen ELStAM zurückgemeldet hat. Die Januar-Abrechnung mit StKl IV wie von ELStAM gemeldet ist also korrekt.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

 

Köhler, Susann
Verfasst am 21.01.2015 um 15:45 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe ein "kleines" Problem mit einer Angestellten und deren Lohnsteuerklasse. Ich selber bin keine Lohnbuchhalterin, mache das im Büro nur "nebenbei" und benutze hierbei Ihr Programm. Im Dezember 2014 habe ich festgestellt, dass bei der besagten Angestellten die StKl IV in der Abrechnung stand. Unter "Steuer/SV-Daten" habe ich jedoch die StKl V eingegeben. Bei "ELSTAM zeigen" steht jedoch StKl IV. Habe ich hier eine falsche ELSTAM-Meldung abgegeben, da nunmehr für Januar 2015 in der Abrechnung immer StKl IV steht und ich somit keine korrekte Abrechnung erstellen kann. Für eine kurze Hilfe wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Susann Köhler