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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Blubble
Verfasst am 31.03.2008 um 10:14 Uhr
Fikkt euch alle ins Knie ihr Bastarde xD
Kundenservice
Verfasst am 25.01.2007 um 16:24 Uhr
Als besseren Begriff für das, was in LohnFix zu hinterlegen ist, verwenden wir nun die Bezeichnung 'Gefahrentarifstelle'. Diese ist immer ganzzahlig, weil kein Hebesatz, sondern nur die Klassifikation nach Einordnung in welchen Tarif (die Einordnung ändert sich von Jahr zu Jahr nicht, der Tarif evtl. schon).
MfG
Kundenservice

Rosel Eichler
Verfasst am 25.01.2007 um 15:10 Uhr
Ich habe ein Formular von der BGFE (Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik) und darauf steht unter Gefahrenklasse eine 9,5.
Diese Zahl würde ich gern korrekterweise in LohnFix eingeben.

Rafael Kupfer
Verfasst am 09.12.2006 um 22:56 Uhr
Guten Abend liebes Software-Team,
ich bin gerade beim Eingeben unserer Arbeitnehmerdaten ins neue LohnFix - Demo. Hier bin auch ich auf die Gefahrentarifklasse 1,5 (Einzelhandel mit Uhren, Schmuck..) gestoßen. Ich habe auch noch einmal genau auf unsere Liste der BG geschaut, da steht 1,5 bei Gefahrenklasse und nicht 1,5 als Hebesatz. Ich würde auch gerne unsere Abrechnung zumailen.
Liege ich da völlig daneben, denn 1,5 kann ich nicht eingeben?
Gruss von der Küste
                                 Rafael Kupfer


Entwicklung
Verfasst am 05.12.2006 um 00:01 Uhr
zur Erläuterung der Einfachheit halber der Auszug aus der Hilfedatei:
Die Gefahrenklasse ist

nicht der Beitrags-Hebesatz. Dieser kann sein z.B. 5,3% oder 1,2% und wird manchmal irrigerweise als ‚Gefahrenklasse‘ bezeichnet. Der Hebesatz kann sich von Jahr zu Jahr ändern, die Gefahrenklasse bleibt dagegen unverändert. Sie dient nur der Zuordnung in die eine oder andere Beitragsgruppe (=Gefahrenklasse). Wenn Sie nur eine Beitragsgruppe/Gefahrenklasse haben, genügt Einordnung aller Mitarbeiter in die ‚Klasse 1‘. Bei zwei Gruppen/Klassen (z.B. ‚Büro‘ und ‚Produktion‘) genügt die Einordnung in die Klassen ‚1‘ und ‚2‘.