Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
21.01.2016 um 12:59 Uhr
Hallo,
eine knifflige Frage, bei der einiges zu bedenken ist. Folgendes Vorgehen sehe ich als beste Lösung:
Die Abrechnungen werden aus einer Kopie der Lohndatei mit einer neuer Firma fortgeführt (eine Fernwartung ist bei der Kopie sinnvoll).
Ergebnis: 1. Nur so werden die alten Daten in den Berichten mit dem alten Firmennamen angezeigt, das spielt in der Frage eine Rolle. 2. Der Kassennachweis Januar enthält evtl. Differenzen aus Vormonat, weil die Vormonatswerte in der Kopie enthalten sind. 3. Es braucht in der SV nichts weiter geändert werden, die BNr ist unverändert. 4. Lohnsteuerbescheinigung: die kann mit der alten St Nr aus der alten Datei oder mit der neuen StNr aus der neuen Datei erstellt werden.
Für einen Aus- und Wiedereintritt für alle Personen sehe ich keinen Grund.
Noch nicht beantwortet ist 5. Elstam Ummeldung bei Wechsel der AG-Steuernummer: hierzu gibt es ein mehrseitiges Papier der Finanzbehörde, das ist im Elstam-Fenster aufrufbar. Muss ich mir auch erst nochmal vor Augen führen. Dass an dieser Stelle "5.", die nicht selten ist, überhaupt Probleme auftreten, ist ein gravierendes Manko im Elstam-Verfahren.
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |