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Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 01.03.2016 um 14:15 Uhr
Das klingt gut.
Die Fehlzeit Krankengeld ist am nächsten an dem SV-rechtlichen Status dran.
Der Krankengeldanspruch endet mit Ablauf der ersten vier Wochen, danach beginnt die sechs-Wochen-Lohnfortzahlungszeit wg. Krankheit durch die Firma.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Denise Schultheiß
Verfasst am 01.03.2016 um 12:52 Uhr
Sehr geehrtes Lohnfixteam,
ich habe eine neue Mitarbeiterin, die nach 2 Wochen bereits krankgeschrieben war.
Die Mitarbeiterin hat ja kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber auf Krankengeld von der Krankenkasse.
Ist das richtig, dass ich bei der Abwesenheitskartei "Krankengeld" eintrage? Passt das?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe!
Mit freundlichen Grüßen
Denise Schultheiß
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