Hallo,die zusätzliche Niederlassung kann fiktiv sein. Bei einem angestellten Handelsvertreter, der außerhalb der Hauptfirma wohnt und arbeitet, kann dessen Wohnort als Niederlassung genommen werden. Ziel ist, dass die passende SV-rechtliche Bestimmung des Rechtskreises Ost oder West für den Mitarbeiter zur Anwendung kommt. Das geschieht dann wie oben mit den Punkten 1-4 beschrieben. Die Zuordnung wirkt sich nur auf die Beitragsbemessungsgrenze RV-AV aus.
Ob Mitarbeiter in Berlin zum Rechtskreis Ost zählen, wäre mit einer Krankenkasse abzustimmen. Das Bundesland 'Berlin-Ost' kann jedenfalls ausgewählt werden.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Hallo,
es hat alles geklappt. Ich bin, wie von Ulrich Bohnen am 26.04.2016 um 12:14 Uhr beschrieben, vorgegangen, auch wenn wir keine Ost-"Niederlassung“ haben. Die Sozialversicherungsmeldungen werden jetzt getrennt nach Ost und West generiert. Es gibt eine einheitliche Lohnsteueranmeldung.So wollte ich es.
Vielen Dank für die Hilfe.