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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Christiane Nettler
Verfasst am 20.06.2016 um 12:53 Uhr
Hallo, das klingt wirklich nach übler Fisselarbeit.
Die Frage ist: Muß der Lohn wirklich nachberechnet werden, oder genügt nicht die Nachberechnung der SV-Beiträge?
(Ich hatte das Gottseidank noch nicht) Beitragsnachweise werden üblicherweise vom Prüfer erstellt.
Die Meldungen könnte man dann nämlich per SVnet erstellen und die restliche Lohnabrechnung in Ruhe lassen.

Vielleicht ginge auch irgendwas über eine Sonderzahlung zum jetzigen Zeitpunkt, die SV-frei (weil schon nachberechnet), aber nicht steuerfrei berechnet würde.

Dazu fällt mir noch etwas ein: Hat man die Daten 2013 schon ausgelagert - dann kriegt man sowieso ein Problem, wenn man komplett korrigieren möchte.  Bei Rückführung der Daten landet man nämlich wieder auf dem Auslagerungszeitpunkt, die aktuellen Daten sind nicht dabei.
(Wenn ich das System richtig verstanden habe)

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Nettler
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 15.06.2016 um 18:48 Uhr
Guten Tag Herr Clausnitzer,

zum Prüfergebnis kann ich nichts sagen außer dass es sich nach Nickeligkeiten anhört. 
Die beschriebenen Korrekturen gehen nur über Stornierung und Neuverbuchung der Abrechnungen.
Der Ablauf des Stornoverfahrens ist vorgegeben und zugleich erprobt.

Da es sich um umfangreiche Abläufe handelt, ist es zu empfehlen, dass Sie die Korrektur zusammen mit dem Support vornehmen, den Sie auf den üblichen Wegen erreichen können.

Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Andreas Claußnitzer
Verfasst am 15.06.2016 um 12:29 Uhr

Sehr geehrte Fachleute von LohnFix,
sehr geehrte Forumsteilnehmer,

ich bitte um Lösungsvorschläge für die Auswertung von Prüfungsergebnissen des Prüfdienstes der Deutschen Rentenversicherung, die zunehmend umfangreicher und problembehafteter werden.

Von den diesjährigen SV-Prüfungen führte eine Prüfung zu einem Mehrergebnis für den geprüften Friseurbetrieb. Der Prüfer stellte für zwei Monate im Jahr 2013 die Unterschreitung des tariflichen Mindestlohnes fest und ermittelte um Säumniszuschläge ergänzte SV-Beiträge.

Infolgedessen sind für die betroffenen Arbeitnehmer diverse Korrekturen vorzunehmen:

Es sind berichtigte SV-Jahresmeldungen bei den damals zuständigen Krankenkassen einzureichen,

der Lohnsteuerabzug ist in Abhängigkeit der Steuermerkmale zu berichtigen, daraus folgen eventuell eine berichtigte Lohnsteueranmeldung sowie Berichtigungen der eTin.

Zuletzt ist der Auszahlungsbetrag zu ermitteln.

Da die Gehaltsabrechnungen zu diesem Zeitpunkt mit LohnFix erstellt wurden, müßten alle Daten für eine saubere Lösung, die die ordentliche Dokumentation einschließt , vorhanden sein.

Frage: Können für 2013 durch Stornierungen der alten Gehaltsabrechnungen und Erfassung der durch den Prüfer ermittelten Bruttobeträge Berichtigungen erfolgen, ohne daß die SV-Beiträge und die Lohnsteuer in den aktuellen Zeitraum übernommen werden?

Da die Auswertung von Prüfungsergebnissen für den Lohnrechner auch durch die Einführung des Mindestlohngesetztes deutlich an Umfang gewinnen wird, sollte eine anwenderfreundliche Lösung im LohnFix angeboten werden. Auch Prüfungen des Finanzamtes sind dabei zu berücksichtigen. Nicht immer ist es möglich, mit der Pauschalierung der Lohnsteuer die SV-Plicht zu umschiffen.

Für Hinweise danke ich im voraus.