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Die letzten 5 Antworten:
Schreinert
Verfasst am 15.09.2016 um 11:37 Uhr
Danke Herr Bohnen für die Beratung. Ich lasse die zwei Angestellten in der Niederlassung, von unseren insgesamt vier Angestellten einfach ganz normal weiterlaufen, da der Aufwand ziemlich hoch ist und ja nur für die Statistik der Bundesargentur für Arbeit ist.
Grüße
Martina
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.08.2016 um 15:28 Uhr
Hallo Frau Schreinert,
die Mitarbeiter sind in die angelegte neue Firma zu überenehmen und dort abzurechnen.
Nur so lassen sich die separaten Kassennachweise generieren.
Für Zwecke der Lohnsteuer, wenn die StNr einheitlich ist, können unter Berichte I die Daten 'konsolidiert' (=addiert) generiert werden.
Wenn Sie Hilfe bei Export/ Import der Mitarbeiter benötigen, bitte morgen früh kurz durchklingeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Schreinert
Verfasst am 22.08.2016 um 15:01 Uhr
Hallo,
wir haben eine Niederlassung mit eigener Betriebsnummer eröffnet. Die SV-Meldung und Abrechnung der dortigen Mitarbeiter erfolgt vom Hauptstandort.
Ich habe für die Niederlassung nun eine neue Firma angelegt, dort die neue Betriebsnummer eingetragen und dort auch den Hacken ist Niederlassung von der Hauptfirma gesetzt.
Die entsprechenden Mitarbeiter habe ich nur in der Hauptfirma angelegt und dort bei Betrieb bei Zweigstelle die Niederlassung ausgewählt.
Wenn ich nun die SV Meldung (Kassennachweis) mache, läuft diese allerdings über die Betriebsnummer der Hauptfirma. Was ist falsch?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Schreinert
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