Verfasst am
26.10.2016 um 12:40 Uhr
Hallo,
unser SV-Berater gibt folgende Auskunft:
Es wird eine Krankenkasse nach eigener Wahl ausgewählt. Die SV-rechtliche Beurteilung sollte mit dieser Kasse abgestimmt sein. Die arbeitsrechtlichen Genehmigungen vom Arbeitsamt müssen vorliegen, worauf hier nur am Rande hingewiesen wird.
Die Meldung mit PersGruppe 190 ist nur für die Unfallversicherung von Relevanz. Die Krankenkasse fungiert als Annahmestelle für die SV-Meldungen, die an die UV gehen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen Ihr LohnFix-Team |