Möglicherweise hat nicht jeder Arbeitgeber den Geburtsort des Arbeitnehmers in der Personalakte dokumentiert bzw. in den Stammdaten hinterlegt. Deshalb ist diese Angabe beim Abfrageverfahren nicht zwingend erforderlich..."Dann ist es zu dieser Lösung im letzten Jahr wohl nicht gekommen.Viele Grüße
Guten Tag Frau Cornehl,Arbeitgeber können die SV-Nummer für einen Beschäftigten von der Rentenversicherung mit der 'SV-Meldung 99' abfragen.
Programmablauf:Die Anforderung kann unter dem Schalter 'melden' auf der Karteikarte 'Betrieb' erzeugt werden oder auf den Text 'SV-Versicherungsnummer' vor dem Eingabefeld klicken.
Zuvor müssen die persönlichen Daten des Beschäftigten (Name, Geburt, Anschrift) eingegeben sein, damit die SV-Nummer von der Rentenversicherung (DRV) zurückgemeldet werden kann.Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen