Nachtrag zum Text oben:Das Versorgungswerk der Architekten NRW hat sich vertan. Angesichts der Komplexität der Verfahren kann das vorkommen. Das Schreiben des Versorgungswerkes ist zu ignorieren. Der von mir oben zitierte Text ist die gültige Regelung.
Mit freundlichen GrüßenUlrich BohnenPS In Fällen mit besonderen Anforderungen sollten diese schriftlich vorliegen. Das ist hier der Fall. Zu erwarten ist, dass das Versorgungswerk eine neue Mitteilung versendet. Sie können das im Auge behalten und gerne mitteilen, ob es eine offizielle Rücknahme des Schreibens gibt.