Verfasst am
21.04.2019 um 13:06 Uhr
Hallo zusammen,
als Neu-Nutzer von Lohnfix möchte ich hier mein „Ostergeschenk“ präsentieren:
Aber der Reihe nach:
Unser Unternehmen hat das erste mal Kontakt zu einer Pensionskasse, denn es wurde eine neue Mitarbeiterin nach der Elternzeit (2. Kind) eingestellt.
Der Vertrag ist ein Teilzeittätigkeit und es wurde die folgende Regelung vereinbart:
"Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit zur betrieblichen Altersversorgung und Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber unterstützt die Entgeltumwandlung mit 76 Euro pro Monat bei einem entsprechenden Vertrag."
Nun meine 1. Frage: Muss ich den Zuschuß als "Steuerfreier Bezug " in das Lohnkonto buchen, oder kann ich einfach bei der Mitarbeiterin in dem Bereich "Direktversicherung/Persionskasse oder P-fonds" die 76 Euro als Beitrag AG eintragen?
Die Mitarbeiterin hat mir nun mitgeteilt, dass Sie nicht die 76 Euro in die Pensionskasse einzahlen möchte, sondern den Steuerlichen Höchstbetrag.
Nun meine 2. Frage: Kann die Kollegin diesen Wert so einfach Wählen, und bedarf es dazu eine Besondere Dokumentation? (Sie zahlt ja einen extrem hohen Anteil in die Pensionkasse ein.)
Nun zur 3. Frage: Ist die Höchstgrenze denn wirklich 268 Euro, denn Ihr Mann hat keine Pensionskasse, sondern ist in einem Versorgungswerk, kann die Kollegin die Zahlung sogar als verheiratete Frau auf 536 Euro (2x268) hochsetzen?
Sorry, aber die Fragen brennen mir auf der Seele und ich hoffe, dass ich hier Hilfe finde
LG und Frohe Ostern
Peter
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