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Die letzten 5 Antworten:
LohnFix-Team Maike Voß
Verfasst am 31.07.2019 um 10:24 Uhr
Guten Tag,
in diesem Fall sollten Sie am besten einfach mal durchklingeln :-). Wenn Sie jetzt als Nebenarbeitgeber melden müssen, müssen ja auch die ELSTAM-Meldungen entsprechend korrigiert werden :-). Hier hilft Ihnen unser Spezialist vom ELSTAM-Team gerne weiter.
Herzliche Grüße
Maike Voß
LohnFix-Team
Frau P.
Verfasst am 29.07.2019 um 10:20 Uhr
Sehr geehrtes LohnFix Team,
im aktuellen Monat 07/2019 wurde uns von Elstam die Änderungsliste aus dem Vormonat 06/2019 zur Verfügung gestellt. Für einen Mitarbeiter muss ich nun den Lohn für 07/2019 mit der Steuerklasse 6 (vorher 3) und mit dem Eintrag Neben-AG (vorher Haupt-AG) abrechnen. Die Änderung ist gültig ab 01.06.2019 !
Meine Frage: Wird vor der Abrechnung 07/2019 der Vormonatslohn 06/2019 storniert und nachträglich entsprechend der neuen Lohnsteuermerkmale eine Korrektur vorgenommen, die in den Monat Juli hineingeht?
Vielen Dank im voraus für Ihren Tipp.
Mit herzlichen Grüßen
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