Verfasst am
12.02.2020 um 14:55 Uhr
34er Meldung ist eine Abmeldung.
Die SV verlangt diese Abmeldung,
- damit Arbeitgeber ihre Mitarbeiter nicht mit Austritt abmelden und mit Eintritt wieder anmelden müssen
- bzw. weil Arbeitgeber Aus- und Eintritt nicht eingeben, bei den wechselnden Beschäftigungszeiten im geringfg. Bereich ja auch verständlich.
Durch die automatische Ab- und Anmeldung wird vermieden, Doppelbeschäftigung anzuzeigen, obwohl diese tatsächlich nicht vorliegt. Beste Grüße Ulrich Bohnen |