Verfasst am
26.02.2020 um 10:43 Uhr
Guten Morgen,
ich habe einen kniffligen Fall, bei dem ich gar nicht weiß, wie ich vorgehen soll:
Unser Geschäftsführender Gesellschafter, bisher befreit von den SV (Schlüssel 0000) und freiwillig bei der gesetzlichen KK versichert, erhält ab 1.1.20 Rente. Er arbeitet weiterhin für die Gesellschaft in derselben Position allerdings halbtags. Nun hat ihn die KK wie folgt eingestuft:
„pflichtversicherter Rentner mit vorläufigen Beiträgen aus Arbeitseinkommen“ .
Dagegen hat er Widerspruch eingelegt –eine Antwort steht noch aus.
Ich muss die Gehaltsabrechnung für Februar machen und weiß gar nicht, welchen SV-Schlüssel ich für ihn eingeben soll:
Ist er auch pflichtversichert bei RV und AV? Was nach meiner Logik völlig abwegig wäre. Bisher hatte er den Schlüssel 0000 – gilt jetzt 1111 oder 1311 oder etwas ganz anderes?
Und zahlt in dem Fall der AG die Hälfte seiner Abgaben?
Vielen Dank schon mal für kompetente Hilfe!
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