nach Programmaktualisierung ist neben dem Feiertagskurzlohn auch die Lohnart 'zusätzliches-Ist-Entgelt' automatisch in der Lohnartenliste enthalten (zuvor war sie gesondert zu aktivieren). In der LohnFix-Hilfe findet sich eine Erläuterung (siehe unter 'Was ist neu?')
Zwingend vorzunehmen ist eine Abrechnung mit Feiertags-Kurzlohn in jedem Fall nicht, aber es ist möglich.Mit freundlichen GrüßenHannah KirchhoffLohnFix-Team