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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Hannah Kirchhoff
Verfasst am 26.05.2020 um 09:10 Uhr

Nachtrag:

Guten Tag Frau Pott,

wenn die ANin bereits im März krank war (mit der Fehlzeit Krank LFZ) müssen Sie ab dem 01.04.2020 mit der Fehlzeit fortwhrd. Krank in KUG arbeiten. Ab dem 26.04. ist dann die Fehlzeit Krankengeld einzutragen.

Da in diesem Fall (Krankengeldfall an manchen Tagen im April) das zusätzliche Istentgelt ist mit der Lohnart ‚Zusätzliches Istentgelt‘ einzugeben, um den das normalerweise zu zahlende Arbeitsentgelt durch diese Sonder-Fehlzeit vermindert wurde.

Auszahlung: ist nicht erhöht, aber Ihre Eingaben sind sicherlich nicht passend! Daher ist in Fällen wie hier beschrieben Fernwartung unbedingt anzuraten.

Mit freundlichen Grüßen

Hannah Kirchhoff

LohnFix-Team

Hannah Kirchhoff
Verfasst am 12.05.2020 um 12:37 Uhr
Guten Tag Frau Pott,

bitte rufen Sie uns hierfür an, damit wir Sie per Fernwartung unterstützen können.
Dann helfen wir Ihnen gerne weiter und können die benötigten Einstellungen vornehmen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis. smile

Mit freundlichen Grüßen
Hannah Kirchhoff
Administration
Maike Pott
Verfasst am 12.05.2020 um 12:17 Uhr
Hallo, 
eine ANin ist fortlaufend krank seit Mitte März 2020 (wird leider auch so bleiben vorerst) und seit 01.o4. haben wir Kurzarbeit (ohne sie). Wenn ich für die Fehltage im April "fortwährned krank KUG " eingebe, werden sämtlich SV-Beiträge bei ihr nicht abgezogen und die Auszhalung ist erheblich höher als ihr normales Netto, obwohl sie ab 26.04. schon im Krankengeld ist...
Soll das so sein??
VG
M. Pott