Nachfrage: Ich habe heute mit einem Kollegen gesprochen, der erklärte mir, die Fahrzeugnutzung für Privatfahrten wäre ein geldwerter Vorteil, der nicht auf den KUG-Prozentsatz reduziert werden könnte. Das normale Gehalt abzgl. Dienstwagennutzung (= 4.000 € – 300 = 3.700 €) wäre entsprechend auf die 50% KUG zu reduzieren, also auf 1.850 €, dazu käme dann die Privatnutzung des Dienstwagens i.H.v. 300 €, so dass sich der Betrag von 2.150 € ergibt.
Welcher Abrechnungsbetrag ist richtig?