LohnFix-Team I Maike Voß |
Verfasst am
04.09.2020 um 15:35 Uhr
Guten Tag,
das Programm erkennt mit den hinterlegten Fehlzeiten ab dem 4. Monat, die Änderung des Leistungssatzes. Wichtig ist, dass die Ausfallzeit im 4. Monat mit mind. 50% KUG belegt ist. Sollten Sie Probleme bei der Abrechnung haben, so zögern Sie bitte nicht, uns telefonisch unter der bekannten Rufnummer 02644 958 988 0 zu kontaktieren. Unser Supportteam hilft Ihnen gerne weiter.
Herzliche Grüße LohnFix-Team Maike Voß |
Ingrid |
Verfasst am
04.09.2020 um 11:24 Uhr
Guten Tag,
ich habe noch mal eine Frage zu KUG. Dieses Mal geht es um die KUG-Berechnung im 4. Monat: Haben Urlaubs- oder Feiertage einen Einfluss darauf, ob im 4. KUG-Monat der erhöhte KUG-Betrag gezahlt wird?
Beispiel: Der Monat hat 20 Arbeitstage, Kurzarbeit 50%, 1 Feiertag (oder 1 Urlaubstag) in dem Monat. Dokumentiert sind für die verbliebenen 19 Arbeitstage 50% der Arbeitsstunden als KUG. M. E. müssten damit die Voraussetzungen für den erhöhten KUG-Betrag im 4. Monat erfüllt sein, obwohl der Feier- oder Urlaubstag ja wohl als „ganzer Tag“ gerechnet wird. Sehe ich das richtig so?
Danke für eine Antwort. |