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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen
Verfasst am 12.03.2021 um 13:40 Uhr
ergänzend ist hinzuweisen auf:
a) Die Anzahl der Bezugsmonate und die Leistungsstufe werden auf der Lohnabrechnung vor 'Kurzarbeitergeld' angezeigt seit ca. Programmfassung 'LF 21/02/20'.

b) Die Anzahl der Bezugsmonate kann korrigiert werden unter Vortragswerte. Das kann erforderlich sein, wenn Antrag auch KUG nicht akzeptiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Bohnen
Rainer F
Verfasst am 11.03.2021 um 20:21 Uhr
Danke,

gefunden - stimmt haargenau! smile

Gruß
Rainer
Christiane Nettler
Verfasst am 08.03.2021 um 11:30 Uhr
Hallo,
das muss man gar nicht hinterlegen. Macht Lohnfix ganz von selbst!  smile (Jedenfalls wenn man die Vormonate auch hier gebucht hat.) Man kann die Berechnungsschlüssel sehen in der Anlage zum Leistungsantrag. Da irgendwo in der Mitte der Spalten ist der jeweilige Schlüssel aufgeführt.
MfG
Christiane Nettler
Rainer F.
Verfasst am 07.03.2021 um 15:26 Uhr
Hallo,

ab dem 4. Monat erhöht sich das KUG auf 70/77 % und ab dem 7. Monat auf 80/87 % des Nettoentgelts. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Monate hintereinander liegen. Nur muss der Ausfall in einem Monat bei mehr als 50% liegen. Bei einem Lockdown im April, Januar und Februar wäre dies also bereits im März der Fall.

Ich finde keine Stelle, wo man das in Lohnfix hinterlegen kann. cry

Gruß
Rainer