Verfasst am
29.04.2022 um 09:19 Uhr
Hallo LohnFix-Team,
wir haben für unsere KUG-Abrechnungen eine Prüfung für 2020 und 2021 von der Arbeitsagentur.
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- Fall
Wir haben das KUG-IST-Entgelt bei 50% KUG (die Arbeitszeit wurde um 50% gekürzt) wie folgend berechnet:
KUG-IST-Entgelt = 0,5 x SOLL-Entgbelt
Als Beispiel: SOLL-Entgelt = 4.000
KUG-IST-Entgelt = 0,5 x 4000 = 2.000
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Nach der Arbeitsagentur sollen wir aber rechnen:
Soll-Stunden = Wochenstd. x 13 / 3
IST-Entgelt = SOLL-Entgelt – ((SOLL-Entgelt / Soll-Stunden) x Fehlstd.)
Für den Mai 2020 gilt bei 19 Arbeitstagen mit 38 Wochenstunden entsprechend 7,6 Std. pro Tag dann
Bei 50% KUG Fehlstunden = 19 Arbeitstage x 7,6 Std. pro Tag x 0,5 = 72,2
Soll-Stunden = 38 x 13 / 3 = 164,67
IST-Entgelt = 4000 – ((4000 / 164,67 ) x 72,2 ) = 4.000 – 1.753,81 = 2.246,19
Also haben wir nach der Arbeitsagentur zu viel KUG = 2.246,19 – 2.000 = 246,19 abgerechnet.
Wo in welchen Gesetzestexten steht, nach welcher Formel das IST-Entgelt zu berechnen ist.
Im Internet findet man DATEV Beispiele nach beiden Formeln.
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- Fall
Feiertage (nach Originaltext der Arbeitsagentur)
„An Feiertagen besteht kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Bei Gehaltsempfängern gilt wie in den Berechnungen nach Fall 1 das Folgende. Die Feiertage sind bereits in der vorhergegangenen Berechnungsformel zur Berücksichtigung des Ist-Entgelts inkludiert.
Genauso verhält es sich mit Urlaub während KUG.“
Meine Frage lautet nun:
Wozu gibt es in LohnFix die beiden Lohnarten „Feiertage-Kurzlohn-LFZ“ und „KUG: zusätzliches Istentgelt“?
Wird das nur bei Arbeitnehmern benutzt, die an den Feiertagen arbeiten müssen ?
Mfg
ProDem e.V.
Helmut Bitter (ehemals LohnFix-Team) |