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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Nicky Foerster
Verfasst am 01.09.2022 um 11:37 Uhr

Vielen Dank für Ihre Frage.

Beträgt das voraussichtliche Brutto ohne die Einmalzahlung tatsächlich Null, dann kann der Wert '1'  eingegeben werden, der sich nicht auswirkt, aber die Plausibilitätssperre  aufhebt.

Mit freundlichen Grüssen,
N.Foerster

Nils Heinbokel
Verfasst am 01.09.2022 um 08:12 Uhr
Liebes Liohnfixteam, liebe Mitforisten,
erst einmal vielen Dank für die großartige Umsetzung der EPP-Abrechnung.
Ich habe folgendes Problem: eine MA ist seit Mai 2021 in Elternzeit, seit Juni 2022 ohne Bezug von Elterngeld. Aus meiner Sicht ist das geschätzte Jahressteuerbrutto 2022 also 0 EUR. Mit diesem Wert verweigert Lohnfix mir aber die Abrechnung für September 2022, mit der ich die EPP abrechnen möchte. Was muss ich tun?
Danke für Unterstützung.