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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
hkarmann
Verfasst am 23.04.2007 um 19:31 Uhr
es ist bewundernswert, dass die LohnFix-Kundenberatung auch Abrechnern, die nicht fit sind, bei Grundsatzfragen korrekte Auskunft gibt .

Gruß
H.Karmann
Kundenberatung
Verfasst am 23.04.2007 um 17:26 Uhr
Hallo,
Schlüssel '1' in der RV bedeutet: RV-beitragspflichtig=ja unabhängig von der Höhe des monatlichen Lohns. Wenn kein Beitrag anfiele, dann wäre der RV-Schlüssel = '0'.
Normalerweise gilt bei Werkstudenten die '1'. Es kann natürlich auch eine geringfügige Beschäftigung gewählt werden, wenn der Verdienst bis 400 Euro beträgt. Dann fällt aber die Pauschale von 15% an, also nur etwas weniger als 19,9%.
Alles dies können Sie mit der Krankenkasse besprechen, die einen automatischen Einbehalt von allen Beiträgen erhält, um die Arbeitgeber zu beraten, d.h. widerspruchsfreie Auskunft in allen Fragen zur SV-Beitragserhebung zu geben.
Es grüßt freundlich die
LohnFix-Kundenberatung

HSL Dorothee Eickel
Verfasst am 23.04.2007 um 16:07 Uhr
Hallo Kollegen, hallo Entwickler, ich habe folgende Frage: Wenn ich einen Werkstudenten habe, soll ich lt. Vorgaben als Soz.Vers.Schlüssel 0100 und als Personengruppe 106 eingeben. Dann berechnet jedoch Lohnfix RV-Beiträge, auch wenn das Entgelt unter € 400,00 liegt. Lt. DRV sind diese Studenten versicherungsfrei. Gibt es eine Möglichkeit, das Problem zu lösen? Danke!