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Die letzten 5 Antworten:
Rainer F.
Verfasst am 22.12.2022 um 21:30 Uhr
Anders ist der Fall gelagert, wenn es sich um einen
Pensionär
handelt, der nebenbei eine Rente bezieht. Hier hat die Zahlung der Rentenversicherung Vorrang und der Dienstherr hat die Doppelzahlung zurückzufordern bzw. wieder einzubehalten.
Kurzum: Einmal im September und einmal im Dezember kassieren geht, aber nicht zweimal im September oder zweimal im Dezember.
Frohe Weihnachten!
Marga
Verfasst am 21.10.2022 um 09:52 Uhr
Guten Morgen,
unsere geringfügig Beschäftigte / Rentnerin hat die EPP im September 2022 berechtigt erhalten. Nun ist jetzt erst vom Gesetzgeber auch für Rentner die Auszahlung der EPP im
Dezember
2022 beschlossen worden. Da es sich um eine Einmalzahlung handelt habe ich die Frage, ob ich die September Lohnabrechnung nun stornieren und die 300 € in Abzug bringen muss? Geht das Geld zurück an das Finanzamt oder soll die MA erstmal die Auszahlung von der Rentenkasse abwarten? Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen an das Lohnfix-Team
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