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Die letzten 5 Antworten: |
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Emmer |
Verfasst am
03.09.2007 um 15:00 Uhr
Hallo,
nach telefonischer Rücksprache mit Herrn Bohnen hat sich mein Problem nun gelöst. Da ich beim abrechnen des Azubis für den halben Monat die Wochenendtage nicht mitgerechnet hatte blieb das anteilige Gehalt unter der Geringfügigkeit. Nach Eingabe der anteiligen Kalendertage wurden auch die SV-Beiträge ausgewiesen.
Nochmals herzlichen Dank für die Hilfe.
MfG
Christina Emmer |
Emmer |
Verfasst am
03.09.2007 um 14:15 Uhr
Hallo Frau Nettler,
genau das habe ich alles angegeben, aber das Programm sieht bei einem Gehalt unter 325 Euro den Azubi als geringfügig an und es fallen keine SV-Beiträge an.Somit muss der Arbeitgeber die Beiträge allein tragen. Insoweit haben sie die selben Überlegungen wie ich nur das Programm setzt sie nicht um.
Trotzdem danke für Ihre Hilfe.
Habe die Abrechnung jetzt ohne SV-Beiträge erstellt.
MfG
Christina Emmer |
Christiane Nettler |
Verfasst am
03.09.2007 um 11:31 Uhr
Hallo Frau Emmer,
hier gibt es doch eigentlich gar kein Problem! Einstelldatum 13.08., SV Schlüssel 102 = volle SV(1111) für Azubis (Gehalt natürlich nur anteilig eingeben). |
lohnFix |
Verfasst am
02.09.2007 um 21:54 Uhr
hallo Frau Emmer,
dann ist mein Vorschlag: geringfügig abrechnen bis Ende August und das Azubi-Verhältnis abrechnungstechnisch ab 1. September beginnen lassen. Sollte sich hierdurch eine Minderung in der Entlohnung ergeben, können wir im September einen einmaligen Aufschlag vornehmen. Wäre damit nicht alles okay?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen |
Emmer |
Verfasst am
02.09.2007 um 19:52 Uhr
Hallo,
wie kann ich das Azubi-Verhältnis auf Anfang August legen, wenn er erst am 13.08.2007 angefangen hat zu Arbeiten. Soll für einen halben Monat Arbeitseinsatz ein volles Monatsgehalt bezahlt werden?
MfG
Christina Emmer |