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Die letzten 5 Antworten:
LohnFix
Verfasst am 20.09.2007 um 10:18 Uhr
Guten Tag Herr Grieb,
hier dürfte es keine Probleme geben. Für die Lohnsteuerbescheinigung ist nur der Wohnsitz im letzten Monat relevant! Eine unterjährige Zuordnung der Lohnsteuer zum Wohnsitz-Finanzamt findet nicht statt.
Anmerkung am Rande: Warum gibt es nicht mehr solcher Regeln, denn eine Aufteilung würde sich am Ende doch nur als ein 'Nullsummenspiel'/ eine Scheingenauigkeit herausstellen? Interessanterweise kennt das Steuer
einzugsverfahren
deutlich mehr Vereinfachungsregeln als der Einzug der SV-Beiträge, den zu organisieren den Arbeitgeber selbst obliegt! So ist das Leben voller Rätsel, die zu lösen dieses Forum nicht immer leisten kann, sorry.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Autohaus Grieb GmbH
Verfasst am 19.09.2007 um 17:05 Uhr
Hallo Lohn-Fix Team,
bei uns wechselte ein AN die Wohngemeinde und somit auch Finanzamt und AGS.Leider fiel dieses erst jetzt nach Steuerklassenwechsel auf.Gibt es Probleme(vor allem bei Lohnsteuerbescheinigung) wenn man nun Finanzamt und AGS einfach unter dem Jahr ändert oder wie soll man verfahren?
m.f.g.
e.grieb
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