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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Entwicklung
Verfasst am 07.03.2005 um 21:25 Uhr
Sehr erfreut, dass diese unter 'Extras' angebotene Feinheit von jemandem - Ihnen - entdeckt und damit Beachtung gefunden hat! Ehrliches Kompliment an Sie, Herr Rieger! Zweitens ist das Bewirtungformular in der Tat abzuändern (Anmerkung: inzwischen geschehen).

Die Beschränkung auf 70% ist zwar in der Rechtsprechung (Finanzgericht München und der EG) umstritten, aber im Falle des Kleinbetriebes ist es ohne Zweifel ratsam, auf der sicheren Seite zu liegen, statt sich in Rechtsfragen zu begeben.

Freundliche Grüße, Dacapo an Musik und Buchhaltung!
FibuFix-Entwicklung
Klaus Rieger
Verfasst am 07.03.2005 um 20:28 Uhr
Vielen Dank für die Antwort. Es geht mir bei meiner Frage nicht um die Konten der Buchhaltung, sondern um das aufrufbare Formular, um einen "ordentlichen" Beleg für die Buchführung ausdrucken zu können. Bei diesem Beleg kann die Aufteilung nicht vorgenommen werden, sondern wird vom Programm vorgegeben.

P.S.: Falls es Sie interessiert, was Buchhalter sonst noch so machen, um einen Ausgleich für diese trockene Materie zu haben, können Sie mal ja die Seite www.calypsos.de besuchen :-)))

MfG
Klaus Rieger
Entwicklung
Verfasst am 07.03.2005 um 19:39 Uhr
Sehr erfreut, dass Sie unser Programm FibuFix einsetzen. Hierzu sollten wir ein eigenes Forum bilden, aber das wird dieses Jahr nichts mehr, dank exponentiell steigender Komplexität in der Lohnabrechnung.

Zum Sachstand: FibuFix stellt die beiden Aufwandskonten 'Bewirtungskosten, abzugsfähig' und 'Bewirtungskosten, nicht abzugsfähig' zur Verfügung. Die Werte aus den Gesamtkosten und damit ihre Aufteilung setzen Sie ein.

Klaus Rieger
Verfasst am 05.03.2005 um 11:49 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Programm sind die Bewirtungskosten zu 80% absetzbar.
In einer Zeitung las ich, dass diese Kosten seit 2004 nur noch zu 70% absetzbar sind. Was ist korrekt?

MfG
Klaus Rieger