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Die letzten 5 Antworten:
Entwciklung
Verfasst am 26.03.2008 um 08:56 Uhr
Okay, Punkt gesehen und geändert; Umlagenbrutto wird gezeigt wie berechnet.
mfG
Lohnfix-Entwicklung
M. Lueken
Verfasst am 08.02.2008 um 00:46 Uhr
Hatte Prüfung von der Rentenversicherung. Im konkreten Fall erhält die Mitarbeiterin 410,00? mtl. ohne Verzicht auf die RV-Reduzierung. Die Umlagebeträge sind richtiger Weise vom reduzierten Entgelt berechnet, in der Auswertung "Berichte II/Lohnkonto/Jahresübersicht/SV-Beiträge erscheint jedoch das tatsächlich gezahlte Entgelt als BG, die errechneten Beiträge sind jedoch vom reduziertem Entgeld ermittelt worden. Da ist der Prüfer leicht ins Trudeln geraten! Wäre schön, wenn auch hier die richtige BG erscheinen würde!!
Danke
M. Lueken
LohnFix
Verfasst am 07.02.2008 um 08:50 Uhr
Guten Morgen,
so, wie Sie es beschreiben, ist es
nicht
! Die Umlagen werden aus dem tatsächlichem Entgelt berechnet, wenn die Option Aufstockung in der RV gewählt ist. Wenn keine Aufstockung, sind die Umlagen U1 und U2 aus dem geminderten RV-Brutto zu berechnen und genauso verfährt LohnFix
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
PS: alle anderen AG-Beiträge werden in der Gleitzone in voller Höhe berechnet! Warum bei der Umlage überhaupt eine Reduktion vorliegt - die Lohnfortzahlung ist nicht gemindert -, ist nicht zu sagen.
LohnFix
Verfasst am 06.02.2008 um 21:20 Uhr
Hallo liebe Rätsel-Freunde,
das lassen wir auch besser so wie es ist.
Aber wer will das noch überblicken, wie uns dieser Fall wieder zeigt
Zum Glück gibt es zu jeder Frage in der Beitragsberechnung eine Auflösung, selbst wenn sie einen Prüfer zum Erstaunen bringt
Die Auflösung:
a) in der Gleitzone sind die Arbeitnehmerbeiträge reduziert. Keine Beitragsreduzierung bitte doch für Arbeitgeber nicht!
b) Die unveränderte U1-Höhe ist von daher logisch, dass die aus U1 finanzierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenfalls nicht reduziert ist.
Dass aber gemäß a) Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ungleich behandelt werden: Hier sträubt sich zu Recht der Verstand, der der Vernunft verpflichtet sein sollte (dabei bleibe ich). Aber was will schon die Vernunft gegen die Jahrzehnte ökonomischer Märchenbildung ausrichten?
Für unsere Anwender - ein Ausnahmesektor? - gelten die Regeln des Wettbewerbs. Hier würde man auf logische Quantensprünge gerne verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Anmerkung der Vollständigkeit halber: der Grundwiderspruch ist die Fiktion der Aufteilung in AN- und AG-Beiträgen; die Minderung nur der AN-Beiträge in der Übergangszone folgt daraus, dass AG auch bei den geringfg. Entlohnten bis 400 Euro volle Abgaben tragen (genannt pauschal), die AN bis dahin nicht.
LohnFix
Verfasst am 06.02.2008 um 21:08 Uhr
Hallo liebe Rätsel-Freunde,
das lassen wir auch besser so wie es ist.
Aber wer will das noch überblicken, wie uns dieser Fall wieder zeigt
Zum Glück gibt es zu jeder Frage in der Beitragsberechnung eine Auflösung, selbst wenn sie einen Prüfer zum Erstaunen bringt
Die Auflösung:
a) in der Gleitzone sind die Arbeitnehmerbeiträge reduziert. Keine Beitragsreduzierung bitte doch für Arbeitgeber nicht!
b) Die unveränderte U1-Höhe ist von daher logisch, dass die aus U1 finanzierte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ebenfalls nicht reduziert ist.
Dass aber gemäß a) Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge ungleich behandelt werden: Hier sträubt sich zu Recht der Verstand, der der Vernunft verpflichtet sein sollte (dabei bleibe ich). Aber was will schon die Vernunft gegen die Jahrzehnte ökonomischer Märchenbildung ausrichten?
Für unsere Anwender - ein Ausnahmesektor? - gelten die Regeln des Wettbewerbs. Hier würde man auf logische Quantensprünge gerne verzichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen
Anmerkung der Vollständigkeit halber: der Grundwiderspruch ist die Fiktion der Aufteilung in AN- und AG-Beiträgen; die Minderung nur der AN-Beiträge in der Übergangszone folgt daraus, dass AG auch bei den geringfg. Entlohnten bis 400 Euro volle Abgaben tragen (genannt pauschal), die AN bis dahin nicht.
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