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Die letzten 5 Antworten:
Support
Verfasst am 04.08.2005 um 12:35 Uhr
Guten Tag,
Sie müssen die LSt-Bescheinigung elektronisch übertragen, auch im Falle eines unterjährig ausscheidenden Mitarbeiters. Dafür gibt es nur das vorgegebene DINA4-Format als Beleg. Dieser Beleg enthält die Transfernummer der elektronischen Übertragung und wird nicht auf die LStKarte geheftet. Daher ist das Format nun DINA4.
Freundl. Grüße
LohnFix-Support
Werkzeugbau Seitz
Verfasst am 04.08.2005 um 10:28 Uhr
Hallo, da uns am 31.07.05 ein AN verlassen hat, müssen wir ihm die Lohnsteuerkarte ausgefüllt überreichen. Jetzt ist aber der Lohnsteuerkartenausdruck DINA4 und vorher war er genauso klein wie die Lohnsteuerkarte! Gibts eine Möglichkeit den Ausdruck kleiner zu machen?
MfG
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