zur Startseite
Zur Foren-Startseite
Antwort verfassen
Allgemeine Information
Name:
E-Mail:
Über neue Beiträge per E-Mail informieren
Sicherheitscode
Bitte tragen Sie den nebenstehenden Code in das Textfeld ein und entschuldigen Sie diese Umst&aumL;nde.
Sicherheitscode:
Beitragseditor
Zurück
Die letzten 5 Antworten:
Entwicklung
Verfasst am 06.09.2005 um 12:04 Uhr
Guten Tag,
warum wir den Lohn für Aushilfen in Lohnprogrammen mitunter als Lohnart angelegt finden, ist eines der Rätsel in der modernen Lohnabrechnung. Denn 'Aushilfe' ist eine Eigenschaft der Person und nicht des Lohnes.
Lohn an Aushilfen kann sein: Stundenlohn oder auch als Monatslohn vereinbart (=Lohnarten in LohnFix). Ein geldwerter Vorteil als 'Aushilfslohn' ist natürlich auch denkbar oder eine Kombination von allem. Hieraus folgt: Dass es sich um eine Aushilfe nach SV-Definition handelt, wird nicht über die Lohnart gesteuert, sondern ergibt sich konsequenterweise aus den Eingaben: SV-Schlüssel =0000 und Personengruppe =110 (Aushilfe).
Die steuerliche Definition unterscheidet sich von der SV-Definition (vgl. hierzu die LohnFix-Hilfe) und von daher wäre eine Lohnart 'Aushilfslohn' in der steuerlichen Behandlung nicht definiert. Bezüglich Steuer muss also die Personeneinstellung den Abzug bestimmen!
Wenn Sie den Text 'Aushilfslohn' auf der Abrechnung sehen wollen, dann geben Sie diesen Text im Kommentarfeld ein (obwohl 'Aushilfe' eine Eigenschaft der Person und nicht des Lohnes ist).
MfG
LohnFix-Entwicklung
Vollhardt
Verfasst am 06.09.2005 um 11:45 Uhr
Hallo,
würde gerne mal wissen, ob es möglich ist, ein Aushilfslohn auch als solchen zu betexten. Alles mögliche an Auswahl (fiktiver Lohn etc.), aber kein doch so wichtigen Aushilfslohn.
Nur über Textfeld kann ja wohl nicht sein.
Bitte um Stellungsnahme
Zurück
nach oben