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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen
Verfasst am 02.10.2008 um 09:25 Uhr

Guten Tag Herr Vollhardt,

bei den Beitragsnachweisen ist die Regel, dass sie einen Monat im voraus abgegeben werden können. Bei SV-Meldungen kenne ich keine entsprechende Voraus-Regel, sondern nur die bis-Regel: Anmeldungen bis 6 Wochen nach Eintritt.
Wegen des Neuversands am besten hier anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Vollhardt
Verfasst am 02.10.2008 um 08:21 Uhr

Hallo Herr Bohnen,

ich habe heute von der BKN die Nachricht bekommen, das eine Meldung nicht verarbeitet wurde. In Meldefix gibt es ja die Möglichkeit sich die bereits gemeldeten Daten und Meldungen erneut anzuzeigen und wieder als e-mail zu versenden. Wenn ich das tue, möchte das Programm aber das Entwicklerkennwort. Was nun?

Mein Passwort ist es nicht. Können Sie mir bitte weiterhelfen.

P.S: Die Ablehnung kommt regelmäßig, wenn ich bereits im laufenden Monat Daten für den kommenden Monat versenden will. z. B. 29.9. Anmeldung zum 01.10. Das wird scheinbar aufgrund des Arbeitsdatums kategorisch abgelehnt.