Verfasst am
09.01.2009 um 13:59 Uhr
Guten Tag,
zu der Frage1: das ist im rechtlichen Sinn kein Arbeitnehmer, daher im Lohnprogramm nicht zu erfassen.
Zu Frage 2: das ist im rechtlichen Sinn ebenfalls kein Arbeitnehmer, daher im Lohnprogramm nicht zu erfassen. (beide Fragen laut Auskunft der Arbeitgeberberatung der AOK, sehr gute Beratung für jeden Arbeitgeber)
Info zur Insolvenzgeldumlage: Die Insolvenzgeldumlage wird ab dem 1.1.09 über die Kassennachweise automatisch berechnet und abgeführt. Bisher wurde das Insolvenzgeld von den Berufsgenossenschaften erhoben und an die Bundesanstalt für Arbeit abgeführt. Aus diesem Grund und aus versicherungstechnischen Gründen muss auch jede Firma Mitglied der BG sein, die sogar Betriebsprüfungen durchführen darf.
Neuer Personengruppenschlüssel PGS = 190 à kein SV-Mitglied, jedoch pflichtig in der UV – Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)
Info zur Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft: Wie bisher sind für 2008 und 2009 und 2010 die Bruttolöhne und Stunden in den entsprechenden Gefahrentarifstellen mit einem Papierformular der BG zu melden.
Ab 1.1.2009 müssen zusätzlich in einer Testphase in den nächsten 3 Jahren die Gefahrentarifstellen jedem Arbeitnehmer zu zuordnen und elektronisch mit den SV-Meldungen an die Rentenversicherungsanstalt zu melden. Das ist in LohnFix umgesetzt.
Bitte laden Sie sich die neueste Version LF09/01/09 herunter und lesen in der Hilfe unter den Stichworten und unter "Inhalt und Was ist neu in dieser Version?" alles weitere nach.
mit freundlichen Grüßen Helmut Bitter
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