Ulrich Bohnen LohnFix |
Verfasst am
02.03.2009 um 14:02 Uhr
Hallo Herr Thomas, ... sowas kann vorkommen und ist wie folgt zu behandeln: Entgeltumwandlung kann nur gebucht werden, wenn Entgelt in mindestens dieser Höhe vorliegt. D.h. Sie können a) bis 50 Euro im Monat auch in der Fehlzeit zahlen (ohne dadurch SV-/Steuerpflicht und weiteren Verwaltungsaufwand auszulösen, der bei 50,01 Euro anfängt) oder b) Sie müssen die Entgeltumwandlung vorläufig stoppen. Sie könnten ba) die Entgeltumwandlung später nachholen, wenn wieder Entgelt anfällt, oder bb) Sie belassen es beim Aussetzen der Entgeltumwandlung ohne dieses Nachzuholen Die letzten beiden Optionen lassen sich in Absprache mit Mitarbeiter regeln. Ich hoffe, dieses klärt die Sache, mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen
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Thomas |
Verfasst am
27.02.2009 um 19:49 Uhr
Wenn eine Mitarbeiterin Entgeldumwandlung in eine Pensionskasse hat und am 30.3.2009 in Mutterschutz geht, wie verfährt man dann im April mit der Entgeldumwandlung. Wenn man die Entgeldumwandlung belässt errechnet das Programm -50 Euro Bruttolohn und - 0,45 KV-Beitrag. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen Vielen Dank und schöne Grüße Thomas |