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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Kümpfbeck
Verfasst am 23.03.2009 um 15:12 Uhr

Danke, hervorragend u. ausführlich erklärt!

Für mich ist 1. relevant.

LohnFix-Ream Helmut Bitter
Verfasst am 21.03.2009 um 18:04 Uhr

1.

geringfügig Beschäftigte sind pauschaliert abgerechnet KV & RV & Lst 2% --- also kein Tarif B eingeben

2.

normaler AN mit Steuerklasse kann mit RV = 0 abgerechnet werden, dann muss Tarif B eingegeben werden

3.

normaler AN mit Steuerklasse kann mit RV = 1 abgerechnet werden, dann muss Tarif A eingegeben werden

Tarif B - die besondere Lohnsteuertabelle - gilt nur für Personen, die keine Beiträge zur RV zahlen wie z.B. Beamte, die eine andere Altersversorgung haben. Im Tarif B entfallen in der Lohnsteuertabelle die Versorgungspauschalen, die im Tarif A für die Rentenbeiträge bei RV = 1 angesetzt werden und dann damit zu einer anderen Lohnsteuer führen.

Kümpfbeck
Verfasst am 19.03.2009 um 19:21 Uhr

Ich habe einen Beamten als geringfügig Beschäftigten mit dem SV-Schlüssel 0 5 0 0. Dies sollte meiner Meinung nach richtig sein. Oder hat sich hier was geändert?

Jetzt bekomme ich immer den Hinweis: Tarif B u. gleichzeitige Beiträge zur RV sind nicht konsistent.

Darf ich diesen Hinweis einfach ignorieren oder ist mein SV-Schlüssel falsch.