Verfasst am
21.03.2009 um 18:04 Uhr
1. geringfügig Beschäftigte sind pauschaliert abgerechnet KV & RV & Lst 2% --- also kein Tarif B eingeben 2. normaler AN mit Steuerklasse kann mit RV = 0 abgerechnet werden, dann muss Tarif B eingegeben werden 3. normaler AN mit Steuerklasse kann mit RV = 1 abgerechnet werden, dann muss Tarif A eingegeben werden Tarif B - die besondere Lohnsteuertabelle - gilt nur für Personen, die keine Beiträge zur RV zahlen wie z.B. Beamte, die eine andere Altersversorgung haben. Im Tarif B entfallen in der Lohnsteuertabelle die Versorgungspauschalen, die im Tarif A für die Rentenbeiträge bei RV = 1 angesetzt werden und dann damit zu einer anderen Lohnsteuer führen. |