Guten Tag Frau Scherer,die Frage von Ihnen verstehe ich jetzt besser, sie ist auch nicht ganz selten.Für Personen, die für die Abrechnung 'Nicht-Mitglied der SV' sind, ist ein "KV-PV-Zuschuss" zu schlüsseln als normal zu versteuernder Lohn. Zulagen können nach freier Vereinbarung und natürlich auch mit dem Grund eines "Zuschuss zur KV" gegeben werden.Steuerfrei kann es nicht geschlüsselt werden, das würde bei Steuerprüfungen zum Problem führen. Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen
Guten Tag Herr Bohnen,ich habe das Lohnfix Programm erst in der kostenfreien Testphase. Nun bin ich dabei die Stammdaten der MA einzupflegen.Ich habe bei unserer GF den SV Schlüssel 0000 und Angabe "kein SV-Mitglied". PGRS 0 Dann habe ich den Brutto Lohn eingetragen und möchte nun noch den Zuschuss zur freiwilligen KV eingeben.Welche Lohnart nimmt man? In der Druckvorschau, wird kein Zuschuss angezeigt und der Fehler "Wert ist nicht angegeben" kommt.Ich kann auch einfach noch ein bisschen rum probieren ;-)