Verfasst am
02.09.2009 um 17:01 Uhr
Hallo Herr Seitz, Zitat: >Zukünftig fallen nur noch Stundenweise KUG an, an unterschiedlichen Tagen somit wird die Berechnung ja auch wieder erschwert.< Zustimmung: KUG kann generell ein ziemlich 'schwerer Brocken' werden, wie aus den Erläuterungen unter Berichte II, KUG-Hinweise ersichtlich ist. An dieser Stelle der Zeiterfassung für die Spalte 'Ausfallstunden' in der 'KUG-Abrechnungsliste' liegt aber programmseitig keine Erschwerung vor, auch dann nicht, wenn KUG und Normalarbeit am gleichen Tag vorliegen. Die Eingabe ist wie folgt: Fall 1: KUG liegt für den ganzen Tag vor: unter Urlaub/Fehlzeit wird 'KUG-Ausfallzeit' aktiviert und auf den Tag geklickt: ergibt einen Tag KUG - wie Sie es in Antwort auf Frau Stein beschrieben haben Fall 2: Nur eine Stunde KUG: hier wird direkt darunter bei 'Zeitdauer' auf '1/8-Tag runtergeklickt', so wie auch Urlaub auf einen halben Tag oder einen achtel Tag reduziert werden kann. Hier keine Schwierigkeit bei der Eingabe oder der Auswertung von Teilen eines Tages für die Abrechnungsliste. Richtig ist, dass dieser Eingabe ein 8-Stunden-Tag zugrundeliegt, der für nahezu alle uns bekannten Fälle bislang ausreicht (Urlaubsrechner, SV-Meldezeiträume, KUG). Für KUG auch in Ihrem Fall - trotz des leicht abweichenden Wochenschemas, wodurch sich eine Ungenauigkeit von ein paar Stunden einstellt: Die Angabe der KUG-Ausfallstunden dient nur der Information des Arbeitsamtes, um die Plausibilität der Relation von Soll- und Istengelt zu prüfen. Natürlich kann man hier ein genaueres Ergebnis anstreben, entweder LohnFix intern mit einer ausgebauteren Stundenerfassung oder extern durch eine weitere Liste aus einem Zeiterfassungssystem - zwingend erforderlich ist es bislang nicht. Hoffe, mit dieser Antwort etwas mehr Klarheit geschaffen zu haben mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen PS für die Details musste ich mich auch erst bei unserem Fachmann hierfür schlau machen; das alles ist ein Terrain wie etwa die Entschlüsselung des DNS-Codes. |