LohnFix Forum LohnFix Forum
zur Startseite   zur Startseite Zur Foren-Startseite   Zur Foren-Startseite
 
 
Antwort verfassen
Allgemeine Information

Name:
E-Mail:
 
Sicherheitscode

Bitte tragen Sie den nebenstehenden Code in das Textfeld ein und entschuldigen Sie diese Umst&aumL;nde.

Sicherheitscode:
 
 
 
Beitragseditor



Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 11.09.2009 um 12:45 Uhr

Sehr geehrter Herr Seitz,

nicht verunsichern lassen: klar rechnen Sie in der Verdienstabrechnung genau ab, bei Ihnen mit Stundenlöhnern ist es dann auch stundengenau.

Die Unsicherheit resultiert aus der KUG-Liste mit der Stundenspalte:
Die Stundenspalte 3 dient nicht der Berechnung des KUG-Ausfallgeldes in Spalte 10 (um genau zu sein: abgesehen von einer Ausnahme, was in einem gesonderten Kapitel 'Kuriosa' dargestellt werden könnte - momentan können wir uns dieses als vernachlässigbar ersparen).

Zur Verdeutlichung stelle ich eine Abbildung der Liste bereit:
Die Spalte 10 ist die Differenz von 7 und 8 (automatische Berechnung der Leistungssätze in LohnFix), die sich aus 4 und 5 herleiten. Istentgelt und Sollentgelt in den Spalten 4 und 5 kommen direkt aus der Lohnabrechnung, die stundengenau abrechnet (wenn die Lohnart Stundenlohn der Abrechnung zugrundeliegt; eine Stundengenauigkeit monatlich gleicher Gehälter scheidet ohnehin aus).

Darstellung der KUG-Liste

Der Mitarbeiter des Arbeitsamtes dürfte nichts anderes gemeint haben und falls doch, kann auf
Seite 9 der Hinweise des Arbeitsamtes verwiesen werden:
"Anzahl der Ausfalltage: Die Agentur für Arbeit benötigt diese Angabe, um plausibel nachvollziehen zu können, ob der aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Sollentgelt (Spalte 4) und dem Istentgelt (Spalte 5) resultierende Entgeltausfall des einzelnen Arbeitnehmers seinem Arbeitsausfall im Kalendermonat entspricht."
Aus Ihren Angaben geht die Übereinstimmung sehr plausibel hervor (Zusatz: Spalte 3 könnte auch durch eine Anlage, etwa aus einem Zeiterfassungssystem, ergänzt werden, wenn man es so will).

Ergebnis: es gibt keinen Handlungsbedarf.
(das soll Erweiterungen in LohnFix nicht ausschließen).

Mit freundlichen Grüßen
in
Abstimmung mit der Fachredaktion: Ulrich Bohnen

Werkzeugbau Seitz
Verfasst am 08.09.2009 um 09:43 Uhr

Hallo, also die Info, die wir bei der KUG Prüfung von dem Arbeitsamt Mitarbeiter erhalten haben, ist, dass es stundengenau abgerechnet werden muss!

In unserem Fall mit diesen 8,25 Stunden täglich ist dies schon komplizierter, bzw. eine stundenweise Unterbrechung fast unmöglich da wir nicht auf den entsprechenden Wert kommen.

Es wurde uns auf jedenfall gesagt, dass wenn wir z.b. 32 Stunden Kurzarbeit haben, auch 32 Stunden angemeldet werden müssen, ist ja auch logisch.

Wird es da Programmmäßig eine Verbesserung geben?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Seitz
Werkzeugbau

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 02.09.2009 um 17:01 Uhr
Hallo Herr Seitz,
Zitat: >Zukünftig fallen nur noch Stundenweise KUG an, an unterschiedlichen Tagen somit wird die Berechnung ja auch wieder erschwert.<

 Zustimmung: KUG kann generell ein ziemlich 'schwerer Brocken' werden, wie aus den Erläuterungen unter Berichte II, KUG-Hinweise ersichtlich ist.

An dieser Stelle der Zeiterfassung für die Spalte 'Ausfallstunden' in der 'KUG-Abrechnungsliste' liegt aber programmseitig keine Erschwerung vor, auch dann nicht, wenn KUG und Normalarbeit am gleichen Tag vorliegen. Die Eingabe ist wie folgt:
Fall 1: KUG liegt für den ganzen Tag vor: unter Urlaub/Fehlzeit wird 'KUG-Ausfallzeit' aktiviert und auf den Tag geklickt: ergibt einen Tag KUG - wie Sie es in Antwort auf Frau Stein beschrieben haben
Fall 2: Nur eine Stunde KUG: hier wird direkt darunter bei 'Zeitdauer' auf '1/8-Tag runtergeklickt', so wie auch Urlaub auf einen halben Tag oder einen achtel Tag reduziert werden kann. Hier keine Schwierigkeit bei der Eingabe oder der Auswertung von Teilen eines Tages für die Abrechnungsliste.
 
Richtig ist, dass dieser Eingabe ein 8-Stunden-Tag zugrundeliegt, der für nahezu alle uns bekannten Fälle bislang ausreicht (Urlaubsrechner, SV-Meldezeiträume, KUG).  Für KUG auch in Ihrem Fall - trotz des leicht abweichenden Wochenschemas, wodurch sich eine Ungenauigkeit von ein paar Stunden einstellt: Die Angabe der KUG-Ausfallstunden dient nur der Information des Arbeitsamtes, um die Plausibilität der Relation von Soll- und Istengelt zu prüfen.
 
Natürlich kann man hier ein genaueres Ergebnis anstreben, entweder LohnFix intern mit einer ausgebauteren Stundenerfassung oder extern durch eine weitere Liste aus einem Zeiterfassungssystem - zwingend erforderlich ist es bislang nicht.
 
Hoffe, mit dieser Antwort etwas mehr Klarheit geschaffen zu haben
mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

PS für die Details musste ich mich auch erst bei unserem Fachmann hierfür schlau machen; das alles ist ein Terrain wie etwa die Entschlüsselung des DNS-Codes.
Werkzeugbau Seitz
Verfasst am 28.08.2009 um 14:55 Uhr

Ja dies muss am entsprechenden Tag in den Kalender eingetragen werden (statt z.b. Urlaub -> Kurzarbeit)

Allerdings ist mir dies mit den "einzelnen Stunden" auf den verschiedenen Tagen verteilt noch unschlüssig.

Wolfgang Seitz
Werkzeugbau

Anke Stein
Verfasst am 28.08.2009 um 14:41 Uhr

Prima Frage!!! 

Eine Neue dazu:    muss das im Kalender eingetragen werden ???

Wir haben ein seperates Zeiterfassungssystem..

A. Stein