Sehr geehrte Frau Nettler,
wir hatten diesen Fall vor ca. zwei Jahren wie folgt gelöst (Sie hatten uns damals dankenswerterweise auf die richtige Spur gebracht):
a) ein Mitarbeiter muss auch in einem abgeschlossenen Monat nachträglich angelegt werden können. Grund: Mandanten vergessen, den Mitarbeiter dem Buchführungsbüro zu melden; das kommt häufiger vor.
b) wenn der Monat den Status 'abgeschlossen' hat, kann eine Abrechnung natürlicherweise nicht 'ohne weiteres' nachträglich eingefügt werden: Der Status 'abgeschlossen' wäre ja sonst sinnlos.
c) der logische Ablauf ist daher wie folgt (und die nachfolgenden Schritte sind in LohnFix aufgrund der Anwenderhinweise und des gesperren 'Buchen'-Schalters gar nicht anders möglich):
1. Mitarbeiter mit richtigem Eintrittsdatum anlegen, das kann mehrer Monate zurückliegen
2. dann zunächst eine Nullabrechnung buchen (den Hinweis bringt das Programm dann schon ...)
3. die Nullabrechnung stornieren
4. nun die vergessenen Abrechnungen nachbuchen.
Die Folge dieses Ablaufs ist: Die Differenzen werden im aktuellen Monat gezeigt und gemeldet! Dies ist das Prinzip der Stornobuchung: keine Korrekturmeldungen für Lohnnsteueranmeldung oder Kassennachweis an das Finanzamt oder die Krankenkassen durchzuführen, da durch das Storno und Neubuchen die Werte im aktuellen Monat erfasst sind.
Ungeachtet davon ist die manuelle Korrektur einer abgegebenen Lohnsteueranmeldung sehr leicht möglich, aber nur in Ausnahmefällen sinnvoll. Diese Korrekturmöglichkeit durch manuelles Überschreiben der angezeigten Werte ist in Lohnfix gegeben, damit wird die im Vergleich zur SV größere Verfahrensflexibilität der Finanzverwaltung an die Anwender weitergegeben. Ich darf bitten, die Felder auf dem Eingabebildschirm oder dem LSt-Anmeldeformular einfach einmal anzuschauen ...
(Beachtung der Texte oder 'Ausfüllhinweise' vergangen und vorbei ? mit den schönen Schaltern zum einfachen elektronischen Senden ... sorry Lili ... )
Zu der angestossenen Frage möchte ich anmerken: Im Lohn- wie auch der Finanzbuchhaltung ist schnell ein Niveau erreicht, das nur mit der Erfahrung einer kundigen Sachbearbeitung oder ersatzweise mithilfe guter Kundenberatung, wie sie unser Support hoffentlich bietet, zu lösen ist. Ein Forum kann nur als Ergänzung dienen. Die zutreffenden Hinweise von Herrn Bitter und von Ihnen ('Korrektur, die dann automatisch im neuen Monat verrechnet wird') sind so diffizil wie die Lohnabrechnung es eben ist und sie werden im Forumsraum dann leicht überhört, wenn man sich auf diffizile Abläufe nicht recht einlässt. Mit dem Hinweis von Herrn Bitter auf die möglicherweise erforderliche Differenzierung LStAnmeldung - LSt-Bescheinigung; sie kommt bei Stornos über Jahreswechsel zum Tragen, sind die zu bedenkenden Aspekte benannt.
Für das Verständnis des Lesers dankend verbleibe ich,
mit freundlichen Grüßen:
Ulrich Bohnen