Hallo, ich hatte ja noch eine Frage am Laufen...
Nachdem unsere BG (Nahrung, Genuss, Gaststätten) wie üblich auf Mails nicht antwortete + alle Telefonanschlüsse dauerbesetzt blieben, hab ich noch einen direkten Draht aktiviert.
Zur Frage, ob die Urlaubstunden mit berücksichtigt werden bei den Jahresstunden im BG-Nachweis bekam ich die Auskunft: Ja, aber wenn nicht, macht es auch nichts. Die Stunden sind immer noch nur ein statistischer Wert und nicht von Bedeutung.
So gesehen kann man die Urlaubsabrechnung machen wie man will, Hauptsache, das Entgelt stimmt.
MfG Christiane Nettler
Hallo nochmal,
ich habe mir auf die Beiträge hin nochmals die BG-Unterlagen angeschaut. In der Tat ist dort nur von "gearbeiteten" + Lohnfortzahlungsstunden die Rede! Das hieße spitzfindigerweise, dass Urlaubstunden NICHT gezählt werden, was ich so nie gesehen habe. Jetzt habe ich eine Mailanfrage gestartet....mal sehen, was da kommt.
Hallo und guten Tag,Ergänzend zur Erläuterung von Frau Nettler ein Beispiel: Mitarbeiter ist im Januar in Urlaub, per Ende Januar ist eine Abmeldung zu erstellen wegen Wechsel der Krankenkasse oder der Personengruppe. Frage: sind die Arbeitsstunden Null oder = zB 160?Die 'Arbeits-'stunden sind = 160 ! Eine Meldung mit positivem UV-Brutto (Gehalt läuft weiter) und Arbeitsstunden=0 würde als fehlerhaft von der Unfallversicherung zurückgewiesen.
Frau Nettler hat den Sachverhalt richtig beschrieben, incl. des Stellenwertes der Stundenangabe, die in der Statistik liegt und bei der Verwaltungs-BG zB - zu Recht - in die 'Zentralablage' geschickt wird (P.Korb).Mit freundlichen GrüßenUlrich Bohnen