LohnFix-Team Helmut Bitter |
Verfasst am
12.02.2010 um 09:48 Uhr
Hallo,
diese pauschalen Steuern "Pausch. Lst.: 22,80, SolIZ: 1,25, KiSt: 1,48" werden nur dann vom Netto abgezogen, wenn Sie die Lohnart „Fahrgeld 15% AN“ oder eine Direktversicherung mit 'Barlohnumwandlung' und 'Pauschalsteuer trägt AN' gewählt haben. Mit freundlichen Grüßen Helmut Bitter |
Octavia Sauer |
Verfasst am
11.02.2010 um 14:42 Uhr
Ich habe eine Frage zur Abrechnung einer Mitarbeiterin. Sie hat im Oktober 2009 begonnen, Lohnsteuerklasse 3. Bei dieser Lohnsteuerklasse wird meines Wissens nach keine Lohnsteuer abgezogen. Dies war in den Abrechnungen bis Dez 09 auch der Fall. In der Januar-Abrechnung erscheint unten nun der Eintrag "Pausch. Lst.: 22,80, SolIZ: 1,25, KiSt: 1,48"
Diese Beträge wurden vom Nettoverdienst abgezogen.
Aus welchem Grund wurde hier ein pauschaler Lohnsteuerabzug gemacht?
Ich kann es leider nicht nachvollziehen.
Vielen Dank für eine kurze Erklärung.
Octavia Sauer, ASL Rhein-Neckar
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