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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Li Li
Verfasst am 27.04.2010 um 11:39 Uhr

Liebe Frau Nettler,

Vielen Dank für Ihre Antwort! Es schon erledigt.  Es ist richtig sehr nett von Ihnen, dass Sie bei jeder Frage verantwortlich hilfen können.

MfG

Li Li

Christiane Nettler
Verfasst am 27.04.2010 um 10:58 Uhr

Hallo Li Li,

es kämen mehrere Möglichkeiten in Betracht, die auch abhängig sind von der Höhe des Lohns. Da es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, würde ich diese auch bevorzugen (Schl.Nr. 110 - keine SV-Pflicht -alles auf Null). Dafür muß man nur abprüfen, ob der Rentner noch weitere dieser Arbeitsverhältnisse hatte in den vergangenen 12 Monaten.

Die nächste Möglichkeit wäre eine geringfügige Beschäftigung - ganz normal wie jeder Minijobber abzurechnen. (steht jedenfalls so bei der Minijob-Zentrale).

Die dritte Möglichkeit - Abrechung wie normales SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis (da gibt es wohl Besonderheiten) - tja, das kenne ich auch nicht näher. Aber man kann so etwas bei den Krankenkassen nachfragen.

MfG Christiane Nettler

Li Li
Verfasst am 26.04.2010 um 11:28 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben jetzt einen Rentner (69 jährig), der nur 5 Tage bei uns kurzfristig als Aushilfe gearbeitet. Die Frage ist, welche Sozialversicherung-Schüssel und Persongruppe-Schlüssel das sein sollte? Danke im Voraus Ihre Hilfe!

MfG

Li Li