Ulrich Bohnen |
Verfasst am
03.05.2010 um 12:36 Uhr
Hallo zusammen,
da sagen Sie was ...
Drei Baustellen sind offen: - Datenübertragung an die Unfallversicherung - Elena - kommend: Datenübertragung für U1-/U2-Erstattung.
Zum letzten Punkt als Beispiel, was im Hintergrund so abläuft: Das hört sich sehr harmlos an, U1- / U2- Erstattungsformular in Daten zu fassen und elektronisch zu übertragen, es müsste ein Klacks sein. Die Entwürfe gehen jedoch dahin, nicht einfach die Daten aus dem relativ einfachen Formular zu übertragen, sondern bei dieser Gelegenheit die Löhne des Betriebs zu kontrollieren. Wie das? Es geht um 'Lohnfortzahlung', also kann doch der fortgezahlte und zu erstattende Lohn (endlich) kontrolliert werden. Mittels vieler Daten will die Empfängerseite die Frage beantworten können: wie wurde der fortgezahlte Lohn errechnet, wie sieht der fortgezahlte Lohn aus zB vor dem Hintergrund des jeweils geltenden Tarifvertrags, von Mindestlohnbestimmungen ... ?
Der Begriff 'Datenübetragung' trifft den Vorgang, der programmmäßig umgesetzt werden soll, nicht mehr. Es geht um Kontrolle --- in der Verzweifelung über die fehlenden Finanzen wird jeder Datenbaustein fünfmal umgedreht, ob sich nicht dahinter ein Euro finden lässt - und Schuld an der Lage hat sowieso die Einnahmenseite (ergo die Arbeitgeber), denn die Ausgabenseite der Wohlfahrt kann (oder darf) es doch nicht sein. Auf der Fahrt an die Ägäis werden wir schon ein bisserl seekrank, Sorry und mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |