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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Anke Stein
Verfasst am 02.09.2010 um 10:20 Uhr

An alle

Vielen Dank für die Auskunft!!!

Dann muss ich jetzt tricksen  Smilie

Gruss

A. Stein

Christiane Nettler
Verfasst am 01.09.2010 um 17:17 Uhr
*grins* Das war jetzt die Kurzfassung! MfG C.Nettler
Ulrich Bohnen
Verfasst am 01.09.2010 um 16:56 Uhr

Ganzer Monat in einer Fehlzeit und gleichzeitig Gehalt geht nicht.
Wenn Fehlzeit, dann Gehalt=Null.  Oder Beginn der Fehlzeit war später.
MfG U Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 01.09.2010 um 14:16 Uhr

Hallo Frau Stein,

ich bin zwar nicht gaaanz so bewandert in Elternzeit - (falls es jemand besser weiß, bitte korrigieren!),

aber Lohn/Gehalt ist in jedem Fall SV-pflichtig. Zwei Möglichkeiten: Beginnt die Elternzeit mitten im August? Dann muß erst ab dem tag-genauen Beginn die Elternzeit unter Urlaub etc. eingetragen werden. Oder erhält AN einen Teilzeitlohn (30 Wochenstunden) während der Elternzeit? In diesem Fall wird meines Wissens gar keine Elternzeit eingetragen.

MfG Christiane Nettler

Anke Stein
Verfasst am 01.09.2010 um 11:22 Uhr

Guten Morgen,

ein Mitarbeiter ist für 2 Monate in Elternzeit - bekommt jetzt allerdings für August ein Teil seines Gehalts.

Die Steuern werden korrekt abgezogen - nur die Sozialversicherungen stehen auf Null . 

Ich habe in der Sparte  URLAUB/ FREIZEIT die Elternzeit für den kompletten Monat eingetragen.

Was muss ich ändern, um die Gehaltsabrechnung korrekt auszuführen ????? Smilie

Gruss

A. Stein