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Die letzten 5 Antworten: |
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Ulrich Bohnen |
Verfasst am
22.09.2010 um 17:45 Uhr
die oben genannte Änderung ist jetzt im Programm drin. Zahlung nach Austritt geht nur mit Be- oder Abzug vom Nettolohn. Es soll keine Aufforderung zu Zahlungen nach Austritt sein :-) Andererseits, was vorkommt sollte abzurechnen sein. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
Christiane Nettler |
Verfasst am
22.09.2010 um 16:35 Uhr
Hallo nochmal an Herrn Bohnen und Herrn Karmann, ich hab es gerade probiert - der Trick mit der Korrekturberechnung im August und einer Null-Nachzahlung im September funktioniert prima! Vielen Dank an Sie beide und noch einen sonnigen Nachmittag! MfG Christiane Nettler |
Ulrich Bohnen, LohnFix |
Verfasst am
22.09.2010 um 16:24 Uhr
Hallo in Hannover, unter 'Zahlung nach Austritt' ist die Eingabe von Bezügen zum und Abzügen vom Nettolohn auch möglich. Allerdings ist im Moment die Abrechnung nur zu buchen, wenn eine Einmalzahlung (hier von Null) mit aktiviert wird (das wird sofort geändert). Ansonsten sind Nachzahlungen einfach getrennt von der Zahlungsliste anzustossen (bei Ihnen nicht wegen Weitergabe an Mandanten?). Mit freundlichen Grüßen Ulrich Bohnen |
karmann |
Verfasst am
22.09.2010 um 13:08 Uhr
Hallo Frau Nettler wenn Sie die Nachzahlung nicht als Einmalzahlung sehen wollen , dann hilft nur der Support . MfG Karmann |
Christiane Nettler |
Verfasst am
22.09.2010 um 11:55 Uhr
Hallo Herr Karmann, bei mir sagt das Programm, daß in diesem Bereich nur Einmalzahlungen, Abfindungen etc. möglich sind. Hier handelt es sich aber um eine reguläre Lohn-Korrektur. Deswegen habe ich das so noch nicht benutzt. MfG Christiane Nettler |