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Die letzten 5 Antworten Die letzten 5 Antworten:
Ulrich Bohnen
Verfasst am 22.09.2010 um 17:45 Uhr

die oben genannte Änderung ist jetzt im Programm drin. Zahlung nach Austritt geht nur mit Be- oder Abzug vom Nettolohn. Es soll keine Aufforderung zu Zahlungen nach Austritt sein   :-)  Andererseits, was vorkommt sollte abzurechnen sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

Christiane Nettler
Verfasst am 22.09.2010 um 16:35 Uhr

Hallo nochmal an Herrn Bohnen und Herrn Karmann,

ich hab es gerade probiert - der Trick mit der Korrekturberechnung im August und einer Null-Nachzahlung im September funktioniert prima! Vielen Dank an Sie beide und noch einen sonnigen Nachmittag!

MfG Christiane Nettler

Ulrich Bohnen, LohnFix
Verfasst am 22.09.2010 um 16:24 Uhr

Hallo in Hannover,
unter 'Zahlung nach Austritt' ist die Eingabe von Bezügen zum und Abzügen vom Nettolohn auch möglich. Allerdings ist im Moment die Abrechnung nur zu buchen, wenn eine Einmalzahlung (hier von Null) mit aktiviert wird (das wird sofort geändert).
Ansonsten sind Nachzahlungen einfach getrennt von der Zahlungsliste anzustossen (bei Ihnen nicht wegen Weitergabe an Mandanten?).
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Bohnen

karmann
Verfasst am 22.09.2010 um 13:08 Uhr

Hallo Frau Nettler

wenn Sie die Nachzahlung nicht als Einmalzahlung sehen wollen ,

dann hilft nur der Support .

MfG

Karmann

Christiane Nettler
Verfasst am 22.09.2010 um 11:55 Uhr

Hallo Herr Karmann,

bei mir sagt das Programm, daß in diesem Bereich nur Einmalzahlungen, Abfindungen etc. möglich sind. Hier handelt es sich aber um eine reguläre Lohn-Korrektur. Deswegen habe ich das so noch nicht benutzt.

MfG Christiane Nettler