Hallo Herr Bohnen, danke für die Korrektur -
war bloß zu faul zum nachlesen.... :-)
MfG Christiane Nettler
Hallo, es ist wie in der Hilfe zu "51er Unterbrechungsmeldung" beschrieben:Beispiel 1: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 23. März = keine Unterbrechungsmeldung, obwohl länger als 30 Tage unterbrochen, jedoch liegt kein "voller Kalendermonat" der Unterbrechung vor.
Hinweis:
...
- die Frage, inwieweit das alles logisch und systematisch passend ist, ist im SV-Meldewesen nicht zu stellen.
Hallo Frau Ganzmann,
eine Unterbrechungsmeldung wird nur generiert, wenn die Arbeitsunterbrechnung mehr als einen Monat beträgt (auch monatsübergreifend zählend). Bei Unterbrechung vom 10.02.- 09.03. dürfte keine Meldung generiert werden, und das ist auch richtig so. (Sie können ja selber mal probieren, was passiert, wenn Sie einen Tag mehr Elternzeit eingeben und buchen, läßt sich ja alles wieder ändern).
Aber Herr Bohnen weiß das alles noch viel besser!
Ein schönes Wochenende! Christiane Nettler
Nun ist es soweit, der Mitarbeiter ist seit 10. Februar in Elternzeit, allerdings nur für ein Monat. Eine Unterbrechungsmeldung wurde beim Buchen von Februar 2011 nicht erstellt, daher habe ich ein wenig nachgelesen und bin über folgenden Passus gestolpert:
Eine Meldung mit Grund 51 (Unterbrechungsmeldung) wird nur generiert, wenn die Fehlzeit den kompletten Monat betrifft und der Lohn = 0 ist. Da er aber für die ersten Tage noch Lohn bezogen hat, ist wurde die Meldung dann nicht generiert, richtig? Muss ich manuell melden? Da ich beim manuellen Erstellen auch den Grund 51 nicht angeben kann, bin ich etwas verunsichert! Wenn ich es richtig verstehe, würde es ja dann auch im März keine Meldung geben, da er ja ab 10. März wieder arbeitet.
Hat das dann alles so seine Richtigkeit? Wäre nett, wenn mir hier jemand kurz helfen könnte.
Vielen Dank und allen ein schönes Wochenende,Nina Ganzmann